Unser Hausgewässer ist die Rems

Durch die Zupachtung einer sehr schönen Strecke der Rems, beginnt unser Hausgewässer je nach Sichtweise (flussauf- oder flussabwärts gesehen), bereits an der Gemarkungsgrenze zu Endersbach.  In einem langgezogenen Bogen, der dem Flussdamm geschuldet ist, fließt sie abwärts Richtung Waiblingen.

 

Bei den Brühlwiesen unterhalb des Bürgerzentrums teilt sie sich in zwei Flussläufe und umfließt die Erleninsel.

Kurz vor dem Häckerwehr vereinen sich die zwei Flussläufe wieder zu einem Fluss.

 

Zunächst hat die Rems ab dem Häckerwehr wieder den Charakter eines Kanals, ähnlich einem Stück in dem oberen Teil.

Erst nach einem Kilometer beginnt der zweite schöne, vielleicht der schönste Teil unseres Pachtabschnittes.

Die Rems verlässt ihre geradlinige Form und beginnt sich durch das Tal zu schlängeln, wie schon vor grauer Vorzeit.

Das Ufer ist jetzt dicht mit Bäumen und Gebüsch bewachsen, so dass man oft Mühe hat, eine Angelstelle zu finden.

Leider ist nach ca. einem halben Kilometer dieser letzte Teil unseres Pachtgewässers zu Ende.

Lageplan - Rems

Fischereigrenze: Birkleswehr bis Einmündung Erbach beidseitig.

Abschnitt Stihl

Einschränkung: keine Gast-Angler vom Stihl-Werk bis zur Einmündung Erbach

 

Abschnitt Birkleswehr-Rialtobrücke

Gemeinsame Strecke mit dem FV Weinstadt

 

 

"Liebe Vereinsmitglieder,

 

ich möchte Euch heute darüber in Kenntnis setzen, dass wir mit dem Hege- und Fischereiverein Weinstadt e.V. eine Vereinbarungdahingehend geschlossen haben, dass künftig der Remsabschnitt „Birkelwehr“ bis „Rialtobrücke“ auf beiden Seiten von beidenVereinen beangelt werden darf.

Diese Vereinbarung bringt sowohl für den Hege- und Fischereiverein Weinstadt e.V. als auch dem Fischereiverein Waiblingen e.V. Vorteile. Ihr als Mitglieder des Fischereivereins Waiblingen e.V. könnt ab dem 1. Mai 2017 bis zum Birkelwehr auf beiden Seiten fischen. Die Bestimmungen unseres Vereins (Satzung, Gewässerordnung, etc.) gelten natürlich auch für diesen Abschnitt. Die gefangenen Fische sind selbstverständlich – wie immer – vollständig mit Länge und Gewicht in der Fischkarte unseres Vereins einzutragen. Die Kontrollorgane beider Vereine sind kontrollberechtigt.
 
Zwei Karten – wo die beiden neuen Gewässergrenzen eingezeichnet sind – sind beigefügt.
 

Die Vereinbarung gilt bis auf Widerruf.

Wir freuen uns sehr, dass wir Euch diese Mitteilung machen können und wünschen Euch viel PETRI."