Die Erlaubnisscheine (Jahreskarten) werden nur für Mitglieder unseres Vereines ausgegeben. Diese sind für unsere gesamten Fischwasser gültig. Es werden keine Erlaubnisscheine für einzelne Gewässer (z.B. nur für die Rems) ausgegeben.
* Als Jugendliche zählen Mitglieder die am 1.1. das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, oder wenn sie einen gültigen Schüler-/Studentenausweis vorweisen können.
* Als Rentner zählen Mitglieder, die am 1.1 das 65. Lebensjahr erreicht haben, oder einen gültigen Rentenausweis vorweisen können.
Bis 15 Jahre (das Jahr der Vollendung des 15. Lebensjahres), kein Arbeitsdienst. Lediglich die Beteiligung bei Pflegemaßnahmen an der Rems (Remsputzete u. ä.) ist Pflicht.
Ab dem 16. Lebensjahr ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Arbeitsdienst in Waiblingen zu leisten.
Ab dem 19. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr sind beide Arbeitsdienste, sowohl in Waiblingen, als auch in Bayern zu leisten.
Passive Mitglieder, die in dem Kalenderjahr keine Jahreskarte erworben haben, sowie fördernde Mitglieder, sind in diesem Jahr vom Arbeitsdienst befreit. Sie können auch keine Tageskarten erwerben.
Aktive Mitglieder, die im Besitz einer aktuellen Jahreskarte sind, dürfen vom 1. Juni - 31. Oktober einen Gastangler mitnehmen. Dazu muss eine Gästekarte erworben werden.
Eine Gästekarte kostet pro Tag 20€, inkl. 10€ Pfand. Das Pfand wird beim Zurückbringen der Karte (nur bei der gleichen Verkaufsstelle) und ausgefüllter Fangliste zurückerstattet. Man kann die Karte auch für mehrere Tage erwerben (z.B. für ein Wochenende).
Die Gästekarten können bei folgenden Verkaufsstellen erworben werden: Verkaufsstellen für Gastangler